Pressemitteilung: Yagmur Gedächtnisstiftung begrüßt Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern

Hamburg, den 13.4.2017

Stellungnahme der Yagmur Gedächtnisstiftung, Hamburg zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz-KJSG) vom 12.4.2017

Die Yagmur Gedächtnisstiftung Hamburg begrüßt die Verabschiedung des Entwurfes des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes durch die Bundesregierung. „Ein jahrzehntelanger Traum ist endlich in Erfüllung gegangen, dass nun das Gericht die Möglichkeit hat, den dauerhaften Verbleib eines Pflegekindes in seiner Pflegefamilie anzuordnen, wenn eine Verbesserung des Erziehungsverhältnisses in der Herkunftsfamilie weder erreicht wurde noch zu erwarten ist“, so Michael Lezius, der Gründer und Vorsitzender der Yagmur Gedächtnisstiftung.

Hierauf einigten sich erfreulicherweise CDU/CSU und SPD noch vor Ende der Legislaturperiode. Nun wird es Aufgabe des Parlamentes sein, den Gesetzesentwurf zügig zu verabschieden, nicht zu verwässern und in Kraft zu setzen. Der Gesetzesentwurf ist ausgewogen, stärkt leibliche Eltern und Pflegeeltern durch Unterstützungs- und Beratungsansprüche und stärkt damit den Kinderschutz in leiblichen Familien und in Pflegefamilien. Aus der Sicht von Kindern – vor allem vor dem Hintergrund des Zeitempfindens der Kleinkinder – ist dem Kontinuitätsbedürfnis von Pflegekindern Rechnung getragen.

Besonders bedeutsam ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den für ihr Aufwachsen maßgeblichen Entscheidungsprozessen. Dafür bedarf es starker Netzwerke, gerade auch aus der Zivilgesellschaft. Bisher sind die Kinder häufig aus dem Blick geraten, wenn es um Elternrechte und Elternpflichten ging. Lezius: „Die starken Rechte der Kinder spiegeln die Ziele der UN – Kinderechtskonvention wider, denn im Streitfall sollte immer das Kindeswohl Vorrang haben.“

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss in Hamburg zum Fall „Yagmur“ hat die mangelnde Kooperation zwischen Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Strafverfolgungsbehörden und den Familiengerichten scharf kritisiert.

Lezius: „Diese Kooperation wird nun endlich stattfinden und kein Niemandsland mehr existieren, in das die Kinder fallen. Zugleich werden die Ärzte, die Kindeswohlgefährdungen melden, in den weiteren Heilungs- und Entwicklungsprozess beteiligt und eingebunden.“

Die Erkenntnisse der Neurobiologie zur Stabilität, Verlässlichkeit und Sicherheit finden Eingang ins Gesetz, denn Trennungsängste, Beziehungsabbrüche, Bindungsverluste, fehlende Zuwendung und mangelnde Liebe stören die Vernetzung der Gehirnzellen, verhindern das Urvertrauen und schädigen weiter die belasteten und traumatisierten Pflegekinder.

Lezius: „Es ist kaum zu ertragen, wenn Pflegekinder zurück in ihre Herkunftsfamilie müssen und dort wiederholt schwere Gewalt erleben, und in Einzelfällen sogar sterben, wie wir es in Hamburg bei Yagmur (3) und Tayler (1) erlebt haben. Das darf nicht passieren.“

 

In der Yagmur Gedächtnisstiftung wirken mit:

Vorstand: Marcus Buschka, Michael Lezius

Kuratorium: Volker Krampe, Birgit Nabert, Stephanie Nannen, Margot Reinig, Christoph de Vries

Stiftungsjury: Helge Adolphsen, Rainer Becker, Dr. Stefan Renz, Prof. Dr. Ludwig Salgo, Prof. Dr. Gerhard Suess, André Trepoll, Dr. Isabella Vértes-Schütter

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