Kinderschutzpraxis des Hamburger Senats

Seit Jahren steht die Kinderschutzarbeit des Hamburger Senates bundesweit in der Kritik. Sechs tote Kinder unter öffentlicher Aufsicht in elf Jahren sind nicht zu übersehen. Nach Chantal und Yagmur sollte alles besser werden. Die Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse und die Jugendhilfeinspektionsberichte stellten Schwachstellen fest, forderten Änderungen und machten Vorschläge. Doch beim Tod von Tayler im Dezember 2015 wiederholte sich wie in einer Blaupause der Fall Yagmur. Mit Deljo, Jule und weiteren Fällen ist der Kinderschutz in Hamburg nun wieder im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Wann räumt der Senat endlich auf?

Senatsvertreter wollen Hamburg zur kinderfreundlichsten Stadt Deutschlands machen. Da ist noch viel zu tun, auch wenn der Senat den Kinderschutz in die Bundesverfassung aufnehmen will, obwohl Art. 1 + 2 GG auch jedes Kind die Menschenwürde garantiert und das Recht auf Leben sichert, von den Rechten der Europäischen Menschenrechtskonvention und der UN – Kinderrechtskonvention mal abgesehen.

Wie ist es dann zu verstehen, dass Pflegeeltern, die seit Jahren ein FAS-Kind betreuen, seit Jahren im Konflikt mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte stehen, die Freie und Hansestadt Hamburg wegen schwerer Grundrechtsverletzungen, begangen an ihrer Pflegetochter, auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagen?

Die Yagmur-Gedächtnisstiftung hat sich zur Aufgabe gemacht, die Qualität der Kinderschutzpraxis in Hamburg, verantwortet durch den Senat und die Bezirksämter, zu analysieren (Studie) und eine Orientierung und Bewertung an den Gesetzen (Land/Bund/Europa/UN) und den eigenen Vorgaben des Senates vorzunehmen. Diese Aufgabe verantwortet das Kuratorium und wird durch Wissenschaftler mit ausgewiesener Kompetenz erfüllt. Jedes Jahr zum 18. Dezember, beginnend mit 2016 und anschließend bis 2024, wird Bilanz gezogen. Wie schreibt die Rahmenvereinbarung zum Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe von 2013 in Hamburg: „Sie darf kein zahnloser Tiger bleiben (2016/S. 10), „im Zweifelsfall ist immer das Kindeswohl handlungsbestimmend“ (2016/S.5)?

Die Yagmur Gedächtnisstiftung hat bislang vier Sachstandsberichte veröffentlicht. Sie wurden jeweils im Rahmen der Gedenkveranstaltung für Yagmur am 18. Dezember vorgestellt. Hier können Sie sich die Dokumente als PDF herunterladen: