Die Stiftung

Die Yagmur Gedächtnisstiftung soll nachhaltig über zehn Jahre wirken, um jedes Jahr am 18. Dezember an den qualvollen Tod von Yagmur durch seine Peiniger zu erinnern und damit immer wieder ein Zeichen zu setzen.

Pressekonferenz zur GrŸündung der Yagmur GedŠchtnisstiftung Haspa Hamburg Stiftung
v.l.: Marcus Buschka (Vorstand Haspa Hamburg Stiftung) und Stifter Michael Lezius bei der Pressekonferenz zur GrŸündung der Yagmur GedäŠchtnisstiftung am 14. April 2016 (Foto: Stephan Wallocha)

Seit 2012 bietet das Stiftungsrecht die Möglichkeit, eine Verbrauchsstiftung zu gründen. Die Yagmur Gedächtnisstiftung ist eine solche und kann in einer Zeit von zehn Jahren von den 20.000 €, die der Stifter zur Verfügung stellt, jeweils 2000 € pro Jahr ausgeben, so dass auch im 10. Jahr noch 2000 € für den Yagmur Erinnerungspreis zur Verfügung stehen.

In den letzten Jahrzehnten hat sich im Kinderschutz nicht viel verändert, denn das Elternrecht geht immer noch vor dem Kindesrecht, und die Einstellung „Blut ist dicker als Wasser“ ist offensichtlich unausrottbar.

Für Kinder gilt nicht nur der Art. 1 und 2 Grundgesetz (Menschenwürde, Recht auf Leben), sondern seit 2010 voll umfänglich auch der § 3,1 der UN – Kinderrechtskonvention, der das Kindeswohl vorrangig bei allen Maßnahmen zu berücksichtigen hat, die Kinder betreffen.

logo-yagmur-stiftungAnlässlich der Preisverleihung an eine Person oder Organisation wird jedes Jahr eine wissenschaftliche Analyse der Qualität des Kinderschutzes für Hamburg vorgelegt. Bis 2024 wird jährlich Bilanz gezogen und über Entwicklungen berichtet. Die Yagmur – Gedächtnisstiftung – eine nicht rechtsfähige Treuhandverbrauchsstiftung in der Betreuung der Haspa Hamburg Stiftung – will einen Impuls in die Zivilgesellschaft, in die Politik, an  die Gerichte und Verwaltung senden, um Entscheidenes im Kinderschutz zu verändern. Für Hamburg gilt das Ziel: Tayler war das letzte Kind, das unter öffentlicher Aufsicht in der Freien und Hansestadt Hamburg durch Misshandlung und Vernachlässigung zu Tode gekommen ist.

Die Yagmur Gedächtnisstiftung ist weltanschaulich neutral und politisch unabhängig.

In der Satzung Yagmur Gedächtnisstiftung ist Folgendes verankert:

  1. Seit dem 15.7.2010 gilt in Deutschland voll umfänglich die UN – Kinderrechtskonvention. Sie besagt in den Artikeln 3, 19, 20, 21, dass im Konfliktfall das Kindeswohl immer vorgeht. Dies ist in Hamburg (ebenso in ganz Deutschland) bisher nicht bei den unter öffentlicher Aufsicht betreuten Kindern gewährleistet.
  2. Kleinkinder und Säuglinge, die sich in öffentlicher Aufsicht befinden und in Pflegefamilien leben, sich dort psychisch, geistig, seelisch und körperlich eingebunden haben (eine Stabilisierung des Bindungsverhaltens bei Fremdunterbringung tritt nach internationaler Studien nach 14 Tagen ein und ist in 6-18 Monaten abgeschlossen – Prof. Dr. Mériem Diouani-Streek, Frühe Kindheit, 5/2015) und in der leiblichen Familie Gewalt erlebt haben, dürfen die sozialen Eltern als ihre „wirklichen Eltern“ bis zum 18. Lebensjahr behalten. Somit steht das Kind immer im Mittelpunkt aller Entscheidungen bis ins Erwachsenenalter (18. Geburtstag).
  3. Die Yagmur Gedächtnisstiftung arbeitet eng mit dem vom Ex-Senator Detlef Scheele vorgeschlagenen Ombudsmann für Hamburg zusammen und erwartet, dass die Sozialsenatorin Frau Dr. Melanie Leonhard diese Institution eines Ombudsmanns schafft. Hier kann sich der wachsame Bürger melden, um im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes eine Kindesvernachlässigung, eine Kindesmisshandlung oder einen Kindesmissbrauch zu melden und auf einfachem Weg eine neutrale und unabhängige Institution finden.

Die Initiatoren der Yagmur-Gedächtnisstiftung erwarten durch die jährliche Kinderschutzarbeit aller Menschen und Institutionen in Hamburg , dass die Zahl der Misshandlungen von Kindern stark reduziert wird und Tötungen verhindert werden, die Verantwortlichen aus Fehlern der Vergangenheit etwas lernen und die bisherige unzulängliche Zusammenarbeit zwischen den Institutionen der Gesetzgebung, der Regierung mit der Verwaltung und der Gerichtsbarkeit – als die drei Gewalten der Demokratie – in Hamburg sich entscheidend verbessert. Wir gehen davon aus, dass die 33 Empfehlungen des Yagmur – Untersuchungsausschusses zeitnah von der Hamburger Bürgerschaft und dem Senat – auch mit Hilfe des Deutschen Bundestages – umgesetzt werden.

Bis 2024 ziehen wir jedes Jahr Bilanz. Helfen Sie uns, dass unser Konzept gelingt. Unser Ziel: Tayler war das letzte Kind, das unter öffentlicher Aufsicht in der Hansestadt Hamburg durch Misshandlung und Vernachlässigung zu Tode gekommen ist.